Unternehmer, deren Geschäft in irgendeiner Weise mit Lebensmitteln zu tun hat, sollten sich frühzeitig um einen guten Schädlingsbekämpfer bemühen. Warten lohnt sich in diesem Fall nicht. Wenn der Lebensmittelkontrolleur erst einmal im Betrieb steht, ist es zu spät. Ausreden gelten nicht. Die offizielle Lebensmittelhygiene-Verordnung 852/2004 verpflichtet zu regelmäßigen Schädlingskontrollen nach aktuellem Stand der Technik. Ein gutes und professionelles Monitoring spart also eine Menge Zeit, Geld und Nerven.
Es ist allerdings ein Trugschluss zu glauben, dass der Kammerjäger wöchentlich in den Betrieben ein- und ausgehen muss und sein Tun allzeit präsent ist. Ein gutes Monitoring verläuft in der Regel wie jeder Besuch des Experten verlaufen sollte: diskret. Angenommen, der Unternehmer bemerkt kein Schädlingsvorkommen, genügt zum Beispiel in kleinen Betrieben eine vierteljährliche Visite. Der Fachmann sieht sich an diesem Tag in den Räumen um und kontrolliert auch die Monitoringanlagen. Dabei handelt es sich oft um mit Lockstoff versehene Klebefallen für Insekten und Kunststoffboxen für Nager. Zeigen auch sie nichts Verdächtiges, muss der Kammerjäger nur noch die lockstoffhaltigen Elemente austauschen, da die Mittel nach drei Monaten langsam ihre Wirkung verlieren.
Außenstehende bekommen von einem gutgemachten Monitoring genauso wenig mit wie von einer adäquaten Bekämpfung. Die Anlagen sind so designt, dass sie nicht auffallen und sich problemlos ins Gesamtbild ihrer Umgebung einfügen. Das machen sie sogar so gut, dass selbst die Unternehmer und ihr Personal vergessen, dass sie überhaupt da sind.






